Uns geht eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Michael Geiss, 92224 Amberg zu. Mit dieser Abmahnung lässt Herr Michael Geiss die angeblich unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes in einem Onlineshop beanstanden. Herrn Michael Geiss sei aufgefallen, dass der Empfänger der Abmahnung eine Fotografie i.S.d. § 16 UrhG unerlaubt vervielfältigt und öffentlich zugänglich i.S.d. § 19a UrhG gemacht habe. Herr Michael Geiss sei Urheber der Fotografie und habe die Nutzung der Fotografie zu keinem Zeitpunkt gestattet. Die Bildnutzung sei daher rechtswidrig.Wegen der unerlaubten Verwendung der Fotografie stünde Herrn Michael Geiss gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, könne dieser die Vermutung...
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06.07.2022