Die Firma MIG Film GmbH lässt durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „MOB RULES“ aussprechen.
In der Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg wird erklärt, dass die Firma MIG Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film
„MOB RULES“
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die MIG Film GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Weiter wird ein pauschaler „Abgeltungsbetrag“ seitens der Kanzlei Schulenberg & Schenk gefordert.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der der Kanzlei Schulenberg & Schenk ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der der Kanzlei Schulenberg & Schenk „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Artikel
10.09.2012