Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Levi Strauss & Co., Herstellerin der weltbekannten Marken-Jeans „Levi’s“, vertreten durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Harte-Bavendamm, vor.
Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass ein eBay-Händler Jeanshosen ohne Zustimmung durch die Firma Levi Strauss & Co. in Verkehr gebracht habe, die aufgrund der Zier-Naht der Gesäßtaschen der Jeans - eine spitz nach unten zulaufende Doppelschwinge („Arcuate“) - die Markenrechte der Firma Levi Strauss & Co. verletzen würde.
Die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm fordern den Empfänger der Abmahnung sodann unter anderem zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Abmahnung liegt eine solche im Entwurf vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls ohne vorherige Prüfung und Abänderung durch einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt gegenüber der Firma Levi Strauss & Co. abgegeben werden sollte.
Schon aufgrund der mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehenden Risiken und Kostenfolgen ist eine fachliche Beratung dringend zu empfehlen, da Sie so die Möglichkeit haben, die unter Umständen existenziellen Forderungen und Risiken zu minimieren oder gänzlich zu umgehen.
Oftmals stellt sich in solchen Fällen auch die Frage, ob und in welchem Umfang der Lieferant des Händlers für die etwaig begründeten Ansprüche im Wege des Schadenersatzes aufkommen muss. Auch dies sollten Sie sofort nach Erhalt einer Abmahnung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprechen, um so auch so Rechtsnachteile einer verzögerten Vorgehensweise von vornherein zu vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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10.09.2012