Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft, Stadtwaldgürtel 81-83, 50935 Köln, spricht seit Jahren immer wieder wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen aus. Hier sind uns insbesondere Abmahnungen der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft für folgende Mandanten bekannt:
• Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ali Aydin
• Markenrechtliche Abmahnung der Firma Uncle Sam GmbH
• Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Tobias Wigger
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft erhalten haben, können wir unserer Erfahrung nach nicht anraten, die mit der Abmahnung der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. In den uns vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft waren diese „Vertragsentwürfe“ unserer Meinung nach zumeist deutlich zu weit gefasst.
Insbesondere sollten Sie beachten, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vertrag zustande kommt, der, bei Annahme durch die Mandanten der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft lebenslange Gültigkeit erlangt. So kann es sein, dass u.U. auch unberechtigte Forderungen aus der Abmahnung auf eine vertragliche Ebene gehoben werden und der Empfänger der Abmahnung sich somit zu mehr verpflichtet, als er eigentlich müsste.
Artikel
22.02.2013