Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.11.2020

Abmahnung Lafuma Mobilier S.A.S.

Uns geht eine Abmahnung der Lafuma Mobilier S.A.S., Frankreich, zu. In der Abmahnung ist zu lesen, dass die Lafuma Mobilier S.A.S. Herstellerin eines seit den 1990er Jahren vertriebenen faltbaren Liegestuhls mit Fußteil sei, der unter der Katalogbezeichnung „RSX" bzw. „RSXA" in verschiedenen Farben und Mustern vertrieben würde. Endverkaufspreis dieses Modells würde ca. 174,90 € betragen. Seit vielen Jahren würden in Deutschland hiervon über 10.000 Exemplare jährlich abgesetzt. Die Lafuma Mobilier S.A.S. erziele hiermit jährliche Umsätze i. H. v. einigen Hunderttausend Euro. Der Liegestuhl „RSX“ sei mit dem nationalen französischen Designpreis ausgezeichnet worden und verfüge aufgrund seiner konkreten Gestaltung und seiner außerordentlich hohen Marktpräsenz und...