Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma LFP Video Group, vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, an dem Werk „She Takes It On The Chin" vor.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg, wird erklärt, dass die Firma LFP Video Group die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film
„She Takes It On The Chin"
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Filmwerkes „She Takes It On The Chin" über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht Firma LFP Video Group im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt mit der Abmahnung dazu auffordern, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nach der Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller beigefügten vorgefertigten „strafbewehrten Unterlassungserklärung" soll es unterlassen werden, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „She Takes It On The Chin" öffentlich zugänglich zu machen.
Mit dem Abmahnschreiben werden zudem Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der Firma LFP Video Group ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter" zu nehmen und diese als reine „Abzocke" oder unberechtigte „Massenabmahnung" abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Artikel
21.08.2012