Heute geht uns eine Abmahnung der Firma Lührs Rescue GmbH, Julius - Leber - Str. 29, 48151 Münster durch die Kanzlei ARNS Schwering Kohne, Münster, zu.
In der Abmahnung lässt die Firma Lührs Rescue GmbH zunächst ausführen, die ausschließliche Inhaberin des beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragenen Geschmacksmusters bezogen auf die Markierungsleuchte/Vorrichtung zur Unfallverhütung gemäß Nummer 402009004324-0001 zu sein.
Sodann wird der Verkauf einer angeblich gegen das Geschmacksmuster verstoßenden Warnleuchte auf der Handelsplattform eBay beanstandet.
Nach rechtlichen Ausführungen zu dem angeblichen Verstoß gegen das Geschmacksmustergesetz erlaubt sich die Kanzlei ARNS Schwering Kohne im Auftrag der Firma Lührs Rescue GmbH den Hinweis, dass die vorsätzliche Geschmacksmusterverletzung eine Straftat darstellt, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Eine gewerbsmäßige Markenrechtsverletzung würde sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Sodann lässt die Firma Lührs Rescue GmbH auffordern, das Anbieten, Bewerben und in den Verkehr bringen des zu ihren Gunsten eingetragenen Geschmacksmusters unverzüglich einzustellen und fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
Weiter lässt die Firma Lührs Rescue GmbH mit der Abmahnung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 500,00 € einfordern.
Sodann soll der Empfänger der Abmahnung Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755, 80 € (Gegenstandswert 15.000 € 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale) zum Ausgleich bringen.
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13.09.2012