Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.10.2012

Abmahnung Kleine Freiheit Svenja Seidel

Die Firma „Kleine Freiheit“ aus Hamburg, Inhaberin Svenja Seidel, sprich durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Nach eigenen Angaben ist die Firma „Kleine Freiheit“ ein "Erotikgeschäft für Frauen". Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist uns seit langem durch sog. Filesharing-Abmahnungen bekannt. Seit einiger Zeit erreichen uns jedoch auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wie z.B. der Frau Verena Alice Böhm.

Frau Svenja Seidel vertreibt ihre Waren sowohl über ihr Ladengeschäft in Hamburg, als auch über den dazugehörenden Onlineshop unter der URL kleinefreiheit.com.

Frau Svenja Seidel  lässt durch die Kanzlei FAREDS unterschiedliche Verstöße z.B. in Bezug auf diverse Informationspflichten abmahnen (Fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten, Unzureichende Angaben zum Vertragsschluss, Vertragssprache, Verstöße gegen die Textilkennzeichnung).

Sodann macht die Firma Kleine Freiheit, vertreten durch die Inhaberin Svenja Seidel, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche Ansprüche geltend. Weiter wird die Erstattung der Kanzlei FAREDS durch die Abmahnung der Frau Svenja Seidel entstandenen Kosten verlangt.

Wenn auch sie Adressat einer Abmahnung der Firma „Kleine Freiheit“ aus Hamburg, Inhaberin Svenja Seidel, gewesen sein sollten, sollten Sie in keinem Falle vorschnell und unüberlegt reagieren. Auch raten wir dringend davon ab, derartige Abmahnungen als „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.