Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.05.2013

Abmahnung Kerstin Stork

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Jur. Friedrich Schäfer, Pirmasens, vor. Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Friedrich Schäfer ist uns dabei nicht unbekannt uns in der Vergangenheit schon vielfach im Zusammenhang mit anderen Abmahnern wir z.B. der Razzor Outlet UG oder Herrn Günes Demir in Erscheinung getreten.

Von der Abmahnung ist das Marktsegment

Zahnbürsten

betroffen.

Mit der Abmahnung lässt Frau Kerstin Stork den angeblich wettbewerbswidrigen Vertrieb von Plagiaten von Braun Oral-B Aufsteckbürsten rügen.

Mit dem Abmahnschreiben der Frau Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Jur. Friedrich Schäfer wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung und zum Ersatz der Kosten der Abmahnung in Höhe von 859,80 EUR aufgefordert. Der Gegenstandswert wird seitens des Bevollmächtigten der Frau Kerstin Stork mit 20.000,00 EUR beziffert. Weiter werden die Kosten für einen Testkauf geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Jur. Friedrich Schäfer erhalten haben sollten, raten wir davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zur Unterschrift zu bringen. Insbesondere sollte dem Empfänger der Abmahnung der Frau Kerstin Stork durch Rechtsanwalt Dr. Jur. Friedrich Schäfer bewusst sein, dass durch eine Unterschrift ohne Modifikationen ein Vertrag mit Frau Kerstin Stork zu Stande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diesen Vertrag ist Frau Kerstin Stork sodann in der Lage, vertragliche Ansprüche gegen den Verletzer geltend zu machen (Vertragsstrafe).