Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.08.2012

Abmahnung KVR Handelsgesellschaft mbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, Priel 5, 85408 Gammelsdorf, anwaltlich vertreten durch die U+C Rechtsanwälte (Rechtsanwälte Urmann + Collegen) vor.

Die U + C Rechtsanwälte sind in der Vergangenheit vor allem durch ihre massenhaften Filesharing-Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts aufgefallen und sind nunmehr offensichtlich auch im Wettbewerbsrecht tätig.

Mit der Abmahnung beanstanden die U+C Rechtsanwälte im Namen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH eine angeblich fehlerhafte und damit wettbewerbswidrige Klausel innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Anschließend lässt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH mit ihrer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten auffordern. Ebenso sollen die für die Abmahnung angeblich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren (die sogenannten Abmahnkosten) an die U + C Rechtsanwälte erstattet werden und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes/Streitwertes von 10.000,00 € und mithin 651,80 €.

Wir konnten hier auf keinen Fall empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch die U+C Rechtsanwälte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen gegenüber der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH abzugeben. Hintergrund dessen ist der Umstand, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst war, so dass damit Risiken einhergingen, die vor allem im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung von vornherein vermieden werden sollten. Da der Empfänger einer solchen Abmahnung zudem mindestens 30 Jahre mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung leben muss, sollte man sich stets durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um so die mit solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehenden Risiken entweder vollständig oder zumindest in großen Teilen zu vermeiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch die U+C Rechtsanwälte, erhalten haben, können Sie sich natürlich gern jederzeit an uns wenden.