Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.02.2013

Abmahnung KFZ-Innung München-Oberbayern

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kfz-Innung München-Oberbayern, vertreten durch die JuS Rechtsanwälte Schloms & Partner, Augsburg, vor.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er aufgrund des Umfangs seines Angebots von Kraftfahrzeugen im Internet angeblich gewerblich handele, obwohl er sich als Privatverkäufer ausgibt.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert die KFZ-Innung München-Oberbayern die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 €.

In dem uns bekannt gewordenen Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch die JuS Rechtsanwälte Schloms & Partner vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Nach den uns ebenso vorliegenden Informationen handelt es sich bei dieser Abmahnung auch nicht um einen Einzelfall.