Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.09.2012

Abmahnung Justin Bieber – Believe

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Universal Music GmbH, Berlin, an dem Werk „Justin Bieber – Believe“ durch die Kanzlei Rasch vor.

Die Firma Universal Music GmbH macht im Wege des Abmahnschreibens der Rasch Rechtsanwälte, Hamburg, einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

"Justin Bieber – Believe

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR gefordert.

Ebenso wird dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Allerdings soll man sich darin dazu verpflichten, unabhängig von dem tatsächlichen sowie einzelfallbezogenen Verletzungsvorwurf (also dem abgemahnten Musiktitel) sämtliche Werke, an denen die Firma Universal Music GmbH die entsprechenden Schutzrechte hat, nicht mehr zu verbreiten.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der Abmahnung Justin Bieber – Believe ohne vorherige Änderung abzugeben.