Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.12.2012

Abmahnung Jorma Bork

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Jorma Bork durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser vor.

In dieser Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Sascha Schlösser wird zunächst mitgeteilt, dass Herr Jorma Bork Fotokünstler in Kiel sei. Sodann wird konkret beanstandet, dass ein spezielles Lichtbild, welches von Herrn Jorma Bork auf der Plattform pixelio.de zum Download angeboten wurde, ohne Berechtigung verwendet wurde. Sämtliche Veröffentlichung-, Verbreitungs-, Nutzungs- und Verwertungsrechte würden an dem streitgegenständlichen Bild ausschließlich Herrn Jorma Bork zustehen. Zu diesen Rechten würde auch das Recht auf Namensnennung am Werk zählen. Der Urheber könne dabei entscheiden, wie sein Werk zu kennzeichnen sei.

Nach Ausführungen zum angeblichen Verstoß lässt Herr Jorma Bork durch Rechtsanwalt Schlösser auffordern, eine schriftliche unbedingte strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf den geltend gemachten Verstoß abzugeben.

Weiter werden mit der Abmahnung des Herrn Jorma Bork die Kosten durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalt Sascha Schlösser -ausgehend von einem Streitwert von 6000 €- in Höhe von 546,69 € geltend gemacht.

Der angeblich dem Herrn Jorma Bork zustehende Schadensersatzbetrag wird mit 800 € beziffert. Dieser Betrag sei als Vergleichsvorschlag zu verstehen und würde nun den Fall gelten, dass keine weitere Korrespondenz erforderlich würde. Sollte weiterer nennenswerter Bearbeitungsaufwand durch den Empfänger der Abmahnung des Herrn Jorma Bork verursacht werden, könne auch eine höhere Gebühr angesetzt werden.

Bei Zahlung des Gesamtbetrages würde sicher Jorma Bork mit dem Erhalt der Zahlung zum Verzicht auf alle weiteren Rechte wegen der vorgenannten Rechtsverletzung bereit erklären. Auf der anderen Seite sei bei fruchtlosem verstreichen der genannten Fristen unmittelbar Klage geboten.