Uns wird eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Jago AG, Ingersheimerstr. 12, 70499 Stuttgart, übersandt. Mit dieser Abmahnung lässt die Firma Jago AG die angebliche Verletzung der Marke Jago durch die Rechtsanwälte Reble und Klose, Mannheim, beanstanden.
Der Empfänger der Abmahnung der Firma Jago AG wird insofern aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Weiter machen die Rechtsanwälte Reble und Klose im Auftrag der Firma Jago AG umfassende Auskunftsansprüche geltend. Schlussendlich soll der Empfänger der Abmahnung der Firma Jago AG die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Reble & Klose aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR zum Ausgleich bringen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Jago AG erhalten haben sollten, raten wir dringen vor einem überstürzten Handeln ab. Insbesondere sollte bedacht werden, dass durch die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Firma Jago AG zu Stande kommt, der mit unveränderter Unterschrift lebenslange Gültigkeit erlangt. Auch handelt es sich bei der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung der Firma Jago AG lediglich um einen Vertragsentwurf. Gleichwohl sollten sowohl die mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungs- und Auskunftsansprüche ernst genommen werden.