Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Jörg Beyer, Lossatal, vertreten durch Rechtsanwältin Manuela Ehrlich, Grimma, vor.
Mit seiner Abmahnung lässt Jörg Beyer dass Amazon-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden, konkret rügt Rechtsanwältin Manuela Ehrlich in der Abmahnung eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie angeblich fehlende Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr (beispielsweise Speicherung des Vertragstextes, Information über die einzelnen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, etc.).
Anschließend wird mit der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten von Herrn Jörg Beyer aufgefordert. Ebenfalls sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert in Höhe von 10.000,00 € und mithin 651,80 € netto an Rechtsanwältin Manuela Ehrlich gezahlt werden.
Wir konnten in diesem Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende und durch Rechtsanwältin Ehrlich vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen zu Gunsten des Herrn Jörg Beyer abzugeben.
Generell gilt, dass im Hinblick auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen bringen im Vorfeld erörtert werden sollte, ob und in welchem Umfang der weit reichende Erklärungen zu Gunsten eines Abmahners abgegeben werden. Im Nachhinein ist es nur schwer möglich, die sich aus einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ergebenden Kostenrisiken einzuschränken, so dass sie im Falle einer Abmahnung durch Jörg Beyer dringend rechtzeitig und im Vorfeld anwaltliche Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen sollten.