Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.08.2012

Abmahnung Inzest 38 Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Uns liegt eine Abmahnung der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH, Wuppertal, an dem Werk „Inzest 38" durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg vor.

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller macht im Namen der der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH im Wege der Abmahnung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

„Inzest 38"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, Azureus oder µTorrent geltend.

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten gemacht.
Nachdem die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH in der Abmahnung weitgehende Ausführungen zu möglicherweise weiter anfallenden Kosten machen, wird zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Kosten ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos konnten wir in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die vorgefertigte, der Abmahnung beiliegende,  strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.