Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG, Erna-Scheffler-Straße 3, 51103 Köln, vor.Nach Angaben in der Abmahnung ist die Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG Inhaberin der deutschen Marke 1003236 „Chitos". Die Marke besitzt nach Mitteilung der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG eine Priorität vom 29. November 1979 und wird von dieser angeblich seit Jahren umfangreich benutzt, derzeit beispielsweise für ein im Extrudierverfahren hergestelltes Maisprodukt für Knabberzwecke.Intersnack sei auf Grundlage der vorgenannten Chitos-Marke in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich vor dem EUIPO gegen „Cheetos"-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. vorgegangen, weshalb derartige Produkte nach diesseitigem Kenntnisstand...
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11.12.2019