Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.09.2012

Abmahnung Hooverphonic – The Night Before

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Sony Music Entertainment GmbH an dem Werk „Hooverphonic – The Night Before ” durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor.

Die Firma Sony Music Entertainment GmbH macht im Wege einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Albums

Hooverphonic – The Night Before"

über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.

Mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche und Abmahnkosten der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein pauschaler Vergleichsbetrag gefordert.

Ebenso wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.

Nach der der Abmahnung beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Hooverphonic – The Night Before“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment GmbH vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.