Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Holger Harte durch die Kanzlei Dr. Schmidt Rechtsanwälte GbR vor. Mit der Abmahnung lässt Herr Holger Harte durch die von ihm beauftragte Kanzlei unvollständige Angaben zur Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht) rügen.
Weiter fordert Herr Holger Harte mit der Abmahnung zum Unterlassen auf und begehrt eine entsprechende Unterlassungserklärung. Der Gegenstandswert der Abmahnung des Herrn Holger Harte wird durch die Kanzlei Dr. Schmidt Rechtsanwälte GbR mit 5000 € beziffert. Hieraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung des Herrn Holger Harte in Höhe von 492,42 €.
Wir raten davon ab, die der Abmahnung des Herrn Holger Harte durch die Kanzlei Dr. Schmidt Rechtsanwälte GbR beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.
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02.07.2012