Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.08.2015

Abmahnung HARK GmbH & Co. KG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HARK GmbH & Co. KG Kamin- und Kachelofenbau, 47228 Duisburg Rheinhausen, vor.In dieser Abmahnung lässt die HARK GmbH & Co. KG durch ihre Rechtsanwältin unter anderem Behauptungen in Bezug auf die Größe von Ausstellungsflächen von Kaminausstellungen beanstanden. So sei z.B. die Werbung mit dem Alleinstellungsmerkmal „die größte…“ unlauter und würde einen Verstoß gegen die §§ 5 Abs. 1, Nr. 3, 3 UWG darstellen.Weiter bringt die HARK GmbH & Co. KG diverse Aussagen, die im Rahmen eines „Beratungsgesprächs“ in den Verkaufsräumen des Abgemahnten (angeblich) gefallen sein sollen zur Abmahnung.Diese (angeblich) mündlichen getroffenen Äußerungen würden gegen § 4 Abs. 1, Nr. 7, 8 UWG verstoßen. Denn nach §...