Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.02.2018

Abmahnung HARIBO GmbH & Co. KG

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma HARIBO GmbH & Co. KG, Hans-Riegel-Str. 1, 53129 Bonn, vertreten durch eine Münchner Anwaltskanzlei, vor.Die Firma Haribo wirft dem abgemahnten Amazon-Händler die Bewerbung von Gummi- und Lakritzsüßwaren eines bestimmen Herstellers mit den Worten „low carb“ bzw. „mit wenig Kohlenhydraten“ vor. Dies stelle eine unzulässige nährwertbezogene Angabe dar, die noch dazu falsch sei.Die Verwendung von „low carb" in der Kennzeichnung oder Werbung für Lebensmittel verstoße als unzulässige nährwertbezogene Angabe gegen Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCV – Health-Claims-Verordnung). Zudem sei die Werbung unzutreffend und irreführend und verstoße gegen Art. 3 Unterabs. 2 Buchst. a) HCV, Art. 7 Abs. 1...