Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.02.2013

Abmahnung Frau Karin Kurth, KEK-SHOP Trenduhrenversand

Die HKMW Rechtsanwälte, Benedikt Maria Heimann u. Malte Mörger, Köln, sprechen im Auftrag von Frau Karin Kurth, KEK-SHOP Trenduhrenversand,  Brühl, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Frau handelt unter dem Benutzernamen „KEK-TRENDSHOP“ auf der Handelsplattform eBay, wie auch über den Onlineshop kek-shop.de.

Dem Empfänger der Abmahnung werden u.a. angebliche Fehler in Bezug auf die verwendete Widerrufsbelehrung vorgeworfen.
Mit der Abmahnung lässt Frau Karin Kurth durch die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte, Benedikt Maria Heimann u. Malte Mörger, auffordern, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Kosten der Abmahnung zu tragen.

Wenn auch Sie von Karin Kurth, KEK-SHOP Trenduhrenversand, durch die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte im Wege einer Abmahnung angegangen werden, sollten Sie, wie generell anzuraten ist, davon Abstand nehmen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Insbesondere muss Beachtung finden, dass durch eine derartige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein Vertrag zwischen Karin Kurth, KEK-SHOP Trenduhrenversand, und dem Empfänger der Abmahnung zu Stande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.