Frau Bettina Meyer spricht derzeit durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth, Erikastr. 6, 37431 Bad Lauterberg im Harz, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.
Frau Bettina Meyer handelt selbst auf der Plattform eBay. Mit ihrer Abmahnung lässt Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises in Nähe zum Endpreis beim Handel auf eBay beanstanden und fordert auf Grund dieses angeblichen Wettbewerbsverstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein.
An der Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth sind mehrere Punkte auffällig. Zunächst ist die zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist auffällig kurz. Hier kann nur gemutmaßt werden, dass auf diesem Wege Druck auf den Empfänger der Abmahnung der Frau Bettina Meyer aufgebaut werden soll.
Zudem fällt die in der Abmahnung der Frau Bettina Meyer gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie die Frist zur Zahlung der Abmahnkosten auf den gleichen Tag.
Auch ist die der Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth beigefügte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. So soll die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung beispielsweise unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs abgegeben werden.
Rechtsanwalt Helge Stackfleth setzt den Streitwert der Abmahnung im Auftrag von Frau Bettina Meyer mit 10.000,00 EUR an und fordert Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR ein.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth erhalten haben sollten, können wir dringend davon abraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zur Unterschrift zu bringen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommen kann, der lebenslang Gültigkeit erlangt.
Update 15.03.2013
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Frau Bettina Meyer durch Rechtsanwalt Helge Stackfleth vor. Der Vorwurf, der Empfänger der Abmahnung habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen ist in allen uns vorliegenden Abmahnungen der Gleiche.
Auch mehrt sich der Verdacht, dass es sich hier um eine Massenabmahnung handeln könnte.
Weiter wird seitens der Abgemahnten vermehr nachgefragt, ob es sich bei den Abmahnungen der Frau Bettina Meyer nicht um ein rechtsmissbräuchliches Verhalten handle. Die Indizien die gemäß der Rechtsprechung für ein missbräuchliches Abmahnverhalten sprechen können, haben wir HIER in einer sehr umfassenden Aufstellung zusammengestellt.