Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.02.2013

Abmahnung Frau Anke Merkens Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte zu. Von der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte ist ein Händler auf der Handelsplattform eBay betroffen, der dort mit Textilien handelt.

Mit dieser Abmahnung lässt Frau Anke Merkens durch ihre Kanzlei angebliche Fehler innerhalb der verwendeten Widerrufsbelehrung beanstanden. Weiter wendet sich Frau Anke Merkens gegen angeblich unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR mithin 651,80 EUR ein.

Vor Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sollte sich der Empfänger der Abmahnung der Frau Anke Merkens durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte bewusst sein, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein Vertrag mit Frau Anke Merkens zustande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt.

Insofern raten wir hier zu aller größter Vorsicht. Unserer Erfahrung nach sind auch die mit Abmahnungen regelmäßig übersandten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst, mit der Folge, dass der Unterzeichner sich zu weit mehr verpflichten würde, als eigentlich von ihm verlangt werden kann.