Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma face to face Agentur GmbH, Süderstr. 259, 20537 Hamburg, durch die Kanzlei Urmann und Collegen vor. Die Kanzlei Urmann Collegen ist in der Vergangenheit hauptsächlich durch so genannte Filesharing Abmahnungen in Erscheinung getreten. Kürlich ist uns die Kanzlei Urmann und Collegen erstmals durch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgefallen.
Die aktuellen urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Urmann Collegen im Auftrag der Firma face to face Agentur GmbH unterscheiden sich dadurch von den bisherigen urheberrechtlichen Abmahnungen, dass hier nicht mehr Filme oder Musikwerke wegen unerlaubtem Filesharing zur Abmahnung gebracht werden, sondern dass vorliegend Lichtbildwerke Gegenstand der Abmahnung sind. Diese Lichtbildwerke, an denen der Firma face to face Agentur GmbH die entsprechenden Rechte zustehen sollen, sollen illegal im Internet verbreitet worden sein.
In der Abmahnung der Firma face to face Agentur GmbH wird sodann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Erstattung der Anwaltskosten sowie zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages aufgefordert.
Hierbei ist insbesondere der Schadensersatzbetrag variabel und hängt davon ab, wie lange das streitgegenständliche Bild tatsächlich im Internet ohne entsprechende Berechtigung verbreitet worden ist.
Unserer Erfahrung nach sind bei derartigen urheberrechtlichen Abmahnungen in Bezug auf die illegale Verbreitung von Bildern im Internet die geltend gemachten Forderungen deutlich zu hoch. Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma face to face Agentur GmbH durch die Kanzlei Urmann und Collegen erhalten haben raten wir jeden Fall dringend dazu an, die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Durch diese Unterschrift kann ein Vertrag zu Stande kommen, der lebenslang Gültigkeit hat.
Artikel
26.11.2012