Die Bundesligasaison ist noch jung uns schon starten sie wieder. Die Abmahnungen der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH.
Die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH hat sich von der DFL die entsprechenden Rechte gesichert, als einziges Unternehmen Aboverträge für das Gewerbe und Vereine zur Ausstrahlung von Live-Bundesligaspielen der ersten und zweiten Fußballbundesliga abzuschließen.
So dauerte es auch nicht lange, bis die Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH durch die Kanzlei Komning begann, Gastwirte wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten durch die unberechtigte Ausstrahlung von Bundesligaspielen abzumahnen.
Hierbei muss besondere Beachtung finden, dass derjenige, der die Spiele in seiner Gaststätte zeigen möchte, ein Abonnement für Gewerbe und Vereine benötigt.
Erfolgte der Sky- Zugang lediglich mit einem Privatabo, ist dies nicht ausreichend. Selbstredend verhält es sich bei einem gehackten Zugang ebenso. Ein Urheberrechtsverstoß würde vorliegen.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird vom Empfänger der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH ein pauschaler Schadensersatz gefordert, sollte eine erste Ratenzahlung bis zu einem in der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH genannten Datum eingehen. Andernfalls behält sich Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH die Geltendmachung höherer Ansprüche vor. In der Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Ansprüche der Firma Sky -eine Gaststätte mittlerer Größe vorausgesetzt- mit einem Betrag in Höhe von über 4000 EUR in Ansatz zu bringen wären.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH erhalten haben, empfehlen wir, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Hierzu können Sie uns gern kontaktieren.
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12.10.2012