Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SVH-Store UG, Inh. Sascha von Höveling, vertreten durch die Kanzlei Peter Dettmar aus Wittmund zu.
Mit der Abmahnung der Firma SVH-Store UG lässt diese durch die Kanzlei Peter Dettmar Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung beanstanden.
Der Gegenstandswert wird seitens der Kanzlei Peter Dettmar mit 10.000 € beziffert.
In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht anraten, die mit der Abmahnung der Firma SVH-Store UG durch die Kanzlei Peter Dettmar übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Insbesondere ist die Unterlassungserklärung unserer Ansicht nach zu weit gefasst.
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20.08.2012