Die Firma Lemm² media & sales GmbH, Schondorf am Ammersee spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Dr. jur Karl Ecker & Kollegen Rechtsanwälte aus Augsburg aus.
Mit dieser Abmahnung lässt die Firma Lemm² media & sales GmbH die Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop beanstanden.
Der Empfänger der Abmahnung der Firma Lemm² media & sales GmbH wird durch die Kanzlei Dr. jur Karl Ecker & Kollegen Rechtsanwälte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgefordert. Diese werden seitens der Firma Lemm² media & sales GmbH mit 651,80 EUR netto beziffert, einen Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 10.000 EUR zu Grunde gelegt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Lemm² media & sales GmbH durch die Kanzlei Dr. jur Karl Ecker & Kollegen Rechtsanwälte erhalten haben sollten, raten wir dringend an, die der Abmahnung der Firma Lemm² media & sales GmbH beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen. Sie sollten insbesondere in die Erwägungen mit einbeziehen, dass eine Unterlassungserklärung einen Vertrag darstellt, der sodann lebenslange Wirksamkeit erlang.
Die Lemm2 media & sales GmbH firmiert seit Januar 2013 unter Retail eSolutions GmbH, Greifenberger Str. 14, 86938 Schondorf am Ammersee, Geschäftsführer: Frank Lemm.