Die Firma "Edel & Neu" lässt durch die Rechtsanwälte Riegger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Von der Abmahnung der Firma "Edel & Neu" durch die Rechtsanwälte Riegger ist ein Mitbewerber auf der Handelsplattform eBay betroffen, der Waren im Marktsegment „Raucherzubehör“ anbietet.
Die Firma "Edel & Neu" lässt durch die Rechtsanwälte Riegger konkret die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beanstanden. Auf Grund diesem angeblich wettbewerbswidrigen Verhalten wird der Empfänger der Abmahnung der Firma "Edel & Neu" aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die gegnerischen Abmahnkosten in Höhe von € 651,80 zu tragen.
Weiter ist der Abmahnung der Firma "Edel & Neu" eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt.
Jedoch ist bei einer der Abmahnung beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung stets aller größte Vorsicht geboten. Oftmals enthält diese unnötige Verpflichtungen, die zudem meist deutlich zu weit gefasst sind.
Weiter muss Beachtung finden, dass durch eine derartige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein Vertrag zwischen der Firma "Edel & Neu" und dem Empfänger der Abmahnung zu Stande kommt, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.
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17.02.2013