Es ist soweit: Eine der vermutlich ersten DSGVO-Abmahnungen ist auf den Weg gebracht worden und zwar noch am 25.05.2018, also genau an dem Tag, seitdem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt.Die Firma Erich Andreas Speck Dienstleistungen, Karlsruher Str. 22, 76351 Linkenheim-Hochstetten, sieht sich in ihren Wettbewerbsrechten dadurch beeinträchtigt, dass der abgemahnte Mitbewerber auf seiner Internetseite keine Datenschutzhinweise bereithalte.Die Abmahnung wird ausgesprochen durch Rechtsanwalt Orhan Aykac von der A ∙ Anwaltskanzlei, Konrad-Adenauer-Allee 63, 86150 Augsburg.In seinem auf den 25.05.2018 datierenden Abmahnschreiben erklärt Rechtsanwalt Orhan Aykac zunächst, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bekanntlich am zwanzigsten Tag nach ihrer...
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30.05.2018