Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma DocFutter GmbH, Thungendorfer Str. 10, 24536 Neumünster, durch die Kanzlei ANWALTSKANZLEI HILD & KOLLEGEN vor.Gegenstand dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der DocFutter GmbH ist der Verkauf des Hundefutters „Bestes Futter - Bart Plus".In Bezug auf dieses Produkt der Bestesfutter GmbH & Co. KG werden unzulässige Kennzeichnungen seitens der DocFutter GmbH beanstandet. So würde unzutreffend er Eindruck erweckt, dieses Futtermittel enthalte Fleisch.Gem. Artikel 15 a) der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sei zudem anzugeben, ob das Futter ein Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel oder ein Ergänzungsfuttermittel darstelle.Auf der Vorderseite des Futtersackes „Barf Plus“ würden Hunde und Katzen abgebildet. Der...
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18.10.2017