Herr Dirk Schmoock, handelnd unter DSH Drover House - Das Handelshaus für Waren und Dienstleistungen aller Art e.K., Eichenstraße 40, 20255 Hamburg, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Woitalla, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber einem eBay-Händler aus.
Dem Empfänger der Abmahnung lässt Dirk Schmoock eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei dem Verkauf von Möbeln vorwerfen und sieht hierin einen Wettbewerbsnachteil zu seinen Lasten.
Die Kanzlei Woitalla forderte deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten Dirk Schmoock DSH Drover House - Das Handelshaus für Waren und Dienstleistungen aller Art e.K..
Ebenfalls sollen - unseres Erachtens völlig überhöhte - Abmahnkosten durch den Empfänger der Abmahnung des Herrn Dirk Schmoock an die Anwaltskanzlei Woitalla gezahlt werden.
In dem uns bekannten Fall konnten wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgelegten Form zu unterzeichnen, da diese deutlich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche hinausgeht.
Aufgrund der erheblichen sowie lebenslänglichen Risiken, die mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, sollte dringend im Einzelfall geprüft werden, ob eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden muss und welche Alternativen hierzu bestehen.
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07.02.2013