Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnungen der Firma Tele München Fernseh GmbH an dem Werk „Das Kabinett des Doktor Parnassus“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer vor.
Die Firma Tele München Fernseh GmbH macht im Wege einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des Films
„Das Kabinett des Doktor Parnassus“
über Internettauschbörsen (Filesharing- oder Peer-To-Peer-Netzwerke) wie eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent oder µTorrent geltend.
Mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Zur Abgeltung sämtlicher Schadensersatzansprüche (450 EUR) und Kosten (506 EUR) der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR gefordert.
Ebenso wird seitens der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, die der Abmahnung im Entwurf beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben.
Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Das Kabinett des Doktor Parnassus“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir in diesem Fall nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Artikel
10.09.2012