Die Firma DKH Retail Limited, Großbritannien, spricht eine markenrechtliche Abmahnung in Bezug auf die angeblich unberechtigte Verwendung der Marke „Superdry“ (CTM 007339997, CTM 003528403) aus. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, über die Handelsplattform eBay ein Bekleidungsstück angeboten zu haben, das mit der Bezeichnung „Superdry“ versehen war, ohne dass es sich bei diesem Artikel um Originalware der Firma DKH Retail Limited handle. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht in Bezug auf die Verwendung der Marke „Superdry“ stünden der Firma DKH Retail Limited u.a. Ansprüche auf Unterlassen der Benutzung der Kennzeichnung „Superdry“, Auskunftserteilung über die Herkunft wie auch den Vertriebsweg des Kleidungsstückes, Vernichtung...
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29.05.2015