Ein weiterer Stern am Abmahnhimmel. Seit einiger Zeit tritt die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR (kurz CODE Rechtsanwälte GbR) aus Karlsruhe durch die Aussprache von urheberrechtlichen Abmahnungen wegen des unberechtigten Down- bzw. Uploads von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln in Tauschbörsen (sog. Filesharing- Clients) in Erscheinung.
Bei genauerer Betrachtung treten jedoch „alte Bekannte“ unter neuem Namen auf. Der alte Wein in neuen Schläuchen.
Gesellschafter der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR ist Rechtsanwalt Peter Nümann. Dieser war bisher Namensgeber der Kanzlei Nümann und Lang, die ebenfalls unter der Kanzleianschrift Kriegsstraße 45 in 76133 Karlsruhe ansässig ist. Über die tausenden von urheberrechtlichen Abmahnunger der Kanzlei Nümann und Lang haben wir ausführlich berichtet. In letzter Zeit war es jedoch um die Kanzlei Nümann und Lang in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen ruhig geworden. Was genau durch die Neugründung der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR bezweckt wird, ist uns bislang nicht nachvollziehbar.
Nun gehen offensichtlich die urheberrechtlichen Abmahnungen über die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR (kurz CODE Rechtsanwälte GbR) wegen des unberechtigten Down- bzw. Uploads von Musiktiteln weiter.
Dem Empfänger der Abmahnung wird als Anschlussinhaber seines Telefonanschlusses vorgeworfen, das Musikstück „Berlin (bei Tag und Nacht)” des Texters und Komponisten „Carsten Bülow“ im Rahmen der Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt zu haben oder sonstigen dritten Personen dies über den eigenen Internetanschluss ermöglich zu haben.
Die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR versucht insoweit im Wege der Abmahnung vermeintliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Herrn Carsten Bülow durchzusetzen.
Die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR fordert diesbezüglich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 EUR, der sowohl die Kosten der Abmahnung als auch den Schadensersatz beinhaltet, auf.
Auch wenn die Abmahnung der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR als „Warnbrief“ bezeichnet wird, ändert das nichts am knallharten Inhalt. „Warnbrief“ soll dabei wohl lediglich freundlicher klingen als "Abmahnung".
Auch mit der der Abmahnung beigefügten "Verpflichtungserklärung" geht die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR neue Wege. So gibt es z.B. die Möglichkeit, innerhalb der Verpflichtungserklärung anzukreuzen, ob man die Verpflichtungserklärung als Täter –wenn der Verstoß selbst begangen wurde- oder als Störer –wenn jemand anderes über den Internetanschluss des Abgemahnten den Verstoß begangen hat- abgibt. Die Verpflichtungserklärung biete sodann auch gleich die Möglichkeit, den Dritten zu verpetzen anzugeben.
Wenn auch sie eine Abmahnung Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR (kurz CODE Rechtsanwälte GbR) erhalten haben sollten, raten wir dazu an, die Abmahnung der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR ernst zu nehmen und nicht als reine „Abzocke“ oder „Massenabmahnung“ abzutun. Zudem ist bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung aller höchste Vorsicht geboten. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine der Abmahnung der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR (kurz CODE Rechtsanwälte GbR) beiliegende Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu unterschreiben –auch wenn diese als „Vergleich“ betitelt sein sollte- und an die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR (kurz CODE Rechtsanwälte GbR) zurück zu senden, kommt hierdurch ein Vertrag zu Stande, der sie ein Leben lang begleiten wird und aus dem sie unter normalen Umstanden nicht mehr heraus kommen.