Der uns aus hunderten von Abmahnungen bestens bekannte Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat einen neuen Abmahner am Start: Die Como-Sonderposten GmbH aus Düsseldorf.In der Abmahnung der Como-Sonderposten GmbH wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Como Sonderposten GmbH -genauso wie beim Empfänger der Abmahnung- um ein Versandhandelsunternehmen handle. Die Como-Sonderposten GmbH betreibe einen eigenen Onlineshop in dem u.a. Luftballons zum Verkauf angeboten würden. Insofern lässt die Como Sonderposten GmbH durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage beanstanden, dass der Empfänger der Abmahnung bei seinen Angeboten gegen die Kennzeichnungspflicht nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verstoßen habe.Konkret ist das Marktsegment „Luftballons“ betroffen. Nach Angaben in der...
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19.05.2020