Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer an dem Werk „Christopher Paolini - Eragon die Weiseheit des Feuers“ vor.
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer , München, wird erklärt, dass die Verlagsgruppe Random House GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Hörbuch
„Christopher Paolini - Eragon die Weiseheit des Feuers“
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des Werkes „Christopher Paolini - Eragon die Weiseheit des Feuers“ über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Random House GmbH im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Nach der dem Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten „Unterlassungserklärung“ der Kanzlei Waldorf Frommer soll es unterlassen werden, das Werk „Christopher Paolini - Eragon die Weiseheit des Feuers“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Ferner sieht die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen nach sog. Neuen Hamburger Brauch vor.
Letztlich wird mit dem Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer zur Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung der der Kanzlei Waldorf Frommer ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen der der Kanzlei Waldorf Frommer „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun. Eine solche Haltung kann erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen.
Artikel
22.08.2012