Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.10.2012

Abmahnung Christoph Klug

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Christoph Klug, Merricher Str. 10, 50321 Brühl, durch Rechtsanwalt Christian Dünow vor.

Herr Christoph Klug handelt auf der Handelsplattform eBay unter dem Benutzernamen junior-toys sowie unter lohnversteigerung.de mit Restposten.

Grund der Einschaltung des Herrn Rechtsanwalt Christian Dünow durch Herrn Christoph Klug ist der Umstand, dass ohne die erforderliche Lizenz auf Seiten des Empfängers der Abmahnung des Herrn Christoph Klug ein Lichtbild auf der Handelsplattform eBay verwendet wurde.

In der Abmahnung des Herrn Christoph Klug wird ausgeführt, dass dieser das ausschließliche Recht habe, darüber zu entscheiden, ob, wann und wie sein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. Dieses ausschließliche Verwertungsrecht des Urhebers sei durch die unerlaubte Verwendung des Bildes verletzt worden. Somit habe hier Christoph Klug ein Anspruch auf Entrichtung einer üblichen Lizenzgebühr.
Da der Urheber auch einen gesetzlichen Anspruch darauf habe, genannt zu werden, aber auch dies bei der Einblendung des Fotos unterblieben ist, wird sich der Anspruch entsprechend der herrschenden Rechtsprechung um einen so genannten „Verletzerzuschlag“ von 100 % erhöhen.

Sodann wird mit der Abmahnung aufgefordert, die seitens des Herrn Rechtsanwalt Christian Dünow mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet zurückzusenden. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass kein Anspruch besteht die mit der Abmahnung des Rechtsanwalts Christian Dünow übersandte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Vielmehr steht es jedem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu entwerfen.

Weiter macht Herr Christoph Klug mit der Abmahnung Auskunftsansprüche geltend. Erfolg auf Auskunft zu erteilen über die Art und Dauer der unerlaubten Nutzung. Diese Auskunft sei erforderlich, um den Schadensersatzanspruch des Herrn Christoph Klug zu beziffern.

Weiter werden die durch die Abmahnung des Herrn Christoph Klug entstandenen Kosten geltend gemacht. Diese werden mit 651,80 € beziffert (Gegenstandswert 10.000 €, 1,3 Geschäftsgebühr).

Update:

Zwischenzeitlich geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Christoph Klug, Merricher Str. 10, 50321 Brühl, durch Rechtsanwalt Christian Dünow zu.

Mit dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Christoph Klug wird die Teilnahme am Geschäftsverkehr als Privatmann beanstandet. Hierdurch würde sich der Empfänger der Abmahnung des Herrn Christoph Klug einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Insbesondere würde die Belehrung des Verbrauchers über ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen fehlen. Ebenso die Angaben zur Identität sowie die Anschrift.

Sodann wird in der Abmahnung des Herrn Christoph Klug durch Rechtsanwalt Christian Dünow erneut aufgefordert den anliegenden Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch hier gilt das bereits oben gesagte.

Der Gegenstandswert wird seitens des Rechtsanwalts erneut mit 10.000 € beziffert.

Wir können auch in diesem Fall nicht anraten, die mit der Abmahnung des Herrn Christoph Klug durch Rechtsanwalt Christian Dünow übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zu unterzeichnen.