Die Abmahnwelle von Rechtsanwalt Rüdiger Poppe, Göttingen, für Christian Poppe bzw. nunmehr auch gemeinsam mit Giuseppe Trombetta, die angeblich bei eBay unter dem Benutzernamen qualitaetswarenshop2012 handeln sollen, reißen nicht ab.
Zunächst hatte Rechtsanwalt Rüdiger Poppe in den vergangenen Wochen eine Masse an wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen für seinen Namensvetter Christian Poppe ausgesprochen (WIR BERICHTETEN).
Nunmehr werden diese Abmahnungen der Kanzlei Jörg-Rüdiger Hasse Haase & Rüdiger Poppe Rechtsanwälte, Geiststraße 3, 37073 Göttingen, wegen fehlender Grundpreisangaben auch im Namen eines Herrn Giuseppe Trombetta und zusätzlich im Namen von Christian Poppe ausgesprochen.
Zwar bestimmt § 2 Abs. 1 (PAngV), dass derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben hat. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter dieser Waren gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt. Auf die Angabe des Grundpreises kann indes verzichtet werden, wenn dieser mit dem Endpreis identisch ist.
Was Rechtsanwalt Poppe im Rahmen seiner Abmahnungen aber oftmals übersieht, ist, dass es vielerlei Ausnahmen gibt, bei denen keine Grundpreise anzugeben sind.
In einem uns vorliegenden Fall hatte dies zwangsläufig zur Folge, dass die Abmahnung schon deshalb von vornherein völlig unbegründet/unberechtigt gewesen ist und zwar unabhängig davon, dass wir die Abmahnwelle von Rechtsanwalt Rüdiger Poppe im Namen von Christian Poppe & Guiseppe Trombetta überdies auch als rechtsmissbräuchlich erachten und den Herren schon insoweit die "Abmahnbefugnis" fehlt.
In das Bild des Rechtsmissbrauchs passt es unseres Erachtens zudem, dass Rechtsanwalt Rüdiger Poppe in seinen jüngsten Abmahnungen einen "Kuhhandel" dahingehend anbietet, dass gegen Zahlung von 250,00 EUR - so RA Poppe wörtlich - die Angelegenheit für den Empfänger der Abmahnung vergleichsweise und wechselseitig erledigt sei.
Falls der Empfänger der Abmahnung das Einigungsangebot der Herren Guiseppe Trombetta und Christian Poppe nicht annimmt, droht Rechtsanwalt Rüdiger Poppe mit der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche. Das damit einhergehende Prozessrisiko betrage dann aufgrund der Natur der geltend gemachten Ansprüche mehrere tausend Euro.
Auch diesen "Kuhhandel", nach dem sich Rechtsanwalt Poppe und/oder Guiseppe Trombetta und Christian Poppe die Abmahnung offensichtlich "abkaufen" lassen möchten, erachten wir als rechtsmissbräuchlich.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Herren Guiseppe Trombetta und Christian Poppe durch RA Rüdiger Poppe erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, nicht auf derartige Angebote einzugehen, ohne sich zuvor bei einem Fachmann über die Alternativen erkundigt zu haben.
In einem Fall hatten wir bereits negative Feststellungsklage für einen Mandanten eingereicht, die mit einem Anerkenntnis durch Rechtsanwalt Poppe für Christian Poppe beendet werden konnte. Damit wurde Christian Poppe auch dazu verpflichtet, die außergerichtlichen Kosten unserer Tätigkeit sowie zusätzlich die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen. Ein Schaden oder die Gefahr bzw. die Risiken einer unbegründeten Abmahnung konnten hierdurch also im Vorfeld ein für alle Mal aus der Welt geschaffen werden.
Selbst wenn Sie aufgrund einer Abmahnung bereits Zahlung geleistet haben oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, ist es unseres Erachtens noch nicht zu später, da einzelfallabhängig Möglichkeiten bestehen, die infolge der Abmahnung erfüllten Forderungen wieder rückabzuwickeln.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch [HIER] unter unseren Berichten zu der Abmahnung von Christian Poppe sowie [HIER] bei unserem Bericht über die negative Feststellungsklage gegen Christian Poppe, im Rahmen derer wir auch die Kosten unserer Tätigkeit mit Erfolg geltend gemacht haben sowie [HIER] bei unserem Bericht über die Abmahnungen von Guiseppe Trombetta und Christian Poppe durch RA Rüdiger Poppe.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich ebenso gern persönlich an uns wenden.
Artikel
05.06.2012