Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma CTI Europe GmbH durch die Kanzlei Wüstenberg aus Offenbach am Main zu.Dem Empfänger der Abmahnung der CTI Europe GmbH wird mit der Abmahnung vorgeworfen, er habe im Zuge des Verkaufs von Heliumgasflaschen und Luftballons die notwendige Kennzeichnungen zu Gefahrenklassen bzw. entsprechende Warnhinweise nicht vorgehalten. So soll in den Angeboten des Empfängers der Abmahnung ein Text wie „Gase unter Druck“ als Hinweis auf die Gefahrenklasse und ein Hinweis wie „verdichtetes Gas“ als Hinweis auf die Gefahrenkategorie nicht angegeben worden sein. Das Unterlassen dieser Hinweise stellt nach Ansicht der Firma CTI Europe GmbH einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen dar.Insofern fordert die Firma CTI Europe GmbH...
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20.08.2019