Die Abmahnungen in Bezug auf die Verwendung der alten (bis zum 12.06.2014 gültigen) Widerrufsbelehrung häufen sich. Neben der Werfo Ltd. sowie der Eboxu UG spricht nun auch die Firma CODE.AG GmbH, Frankenstraße 9, 97762 Hammelburg, durch Rechtsanwalt Matthias Husslein, Bergtheim, der dem Briefkopf nach als Kanzlei H-G-H auftritt, eine diesbezügliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Über die Neuregelung für den Online-Handel ab dem 13.06.2014 hatten wir ausführlich berichtet und möchten an dieser Stelle nochmas ausdrücklich auf unseren Beitrag vom 13.05.2014 hinweisen. Ziel dieser Verbraucherrechterichtlinie ist es, durch eine Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten zu einem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes und zu einem hohen Verbraucherschutzniveau...
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22.06.2014