Die Firma CHANEL S.A.S. lässt eine markenrechtlichen Abmahnung durch die Anwaltskanzlei FPS aussprechen. Von der Abmahnung ist das Marktsegment „Kosmetik“ betroffen.Zunächst wird in der Abmahnung der CHANEL S.A.S. ausgeführt, dass diese ein weltweit führendes Unternehmen für unterschiedlichste Luxusgüter mit außergewöhnlichem Prestige sei. Dies gelte für alle Sparten wie Prêt-à-porter, Parfüm und Kosmetik, Modeaccessoires, Lederwaren, Schmuckwaren, Brillen, Modeschmuck und Uhren etc.. Die Marke CHANEL stünde weltweit für Luxus schlechthin. Neben der beanstandeten Marke „CHANEL“ ist auch das legendäre „CC“-Logo als auch das Kennzeichen „N°5“ markenrechtlich geschützt.Die Firma CHANEL S.A.S. habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte online Kosmetik zum...
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06.12.2022