Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Bodum AG, die durch die Frankfurt Kanzlei der Schreiber Hahn Sommerlad Rechtsanwälte PartG mbB gegenüber einem Onlinehändler ausgesprochen wird.Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Verletzung der Marke „Bodum“ im Zusammenhang mit dem Verkauf von Haushaltswaren im Internet.Dem Empfänger der Abmahnung wird erklärt, dass die Marke „Bodum“ zu Gunsten der Firma Pi-Design AG geschützt sei, die wiederum der Bodum AG die ausschließlichen Rechte an der Marke eingeräumt habe.Der abgemahnte Onlinehändler soll Haushaltsgeräte von „Bodum“ erworben haben, um sie anschließend weiterzuvertreiben. Bei den Produkten soll es sich aber um solche handeln, die nicht mit Zustimmung der Firma Bodum AG in der Europäischen Union in...
Artikel
03.03.2022