Erst vor wenigen Tagen haben wir über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Anwaltskanzlei Saroglakis aus München berichtet. Nun liegt uns eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Saroglakis diesmal jedoch im Auftrag der Firma Birnex e.K., Inhaber Ismet Polat, vor.
Auch in dieser Abmahnung der Firma Birnex e.K. wird den Abgemahnten vorgeworfen, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet zu haben.
Mit dieser Abmahnung der Firma Birnex e.K. wird sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der Anwaltskanzlei Saroglakis mit 9000 € beziffert. Hieraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 603,70 €.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Birnex e.K. erhalten haben, sollten sie die in der Abmahnung geltend gemachten Vorwürfe zunächst ernst nehmen. In keinem Fall sollten Sie jedoch die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift bringen. Hierbei gilt es zu beachten, dass durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Firma Birnex e.K. zustande kommt, der zumindest die nächsten 30 Jahre seine Wirksamkeit hat und bei Verstößen gegen diesen Vertrag seitens der Firma Birnex e.K. eine entsprechende Vertragsstrafe eingefordert werden kann.
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26.09.2012