Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Frauenheim-Enzmann, Coswig, für Herrn Bert Enzmann vor.
Gegenstand dieser Abmahnung des Herrn Bert Enzmann ist die ohne Einwilligung erfolgte Verwendung eines wissenschaftlichen Gebrauchs- Sprachwerks, welches urheberrechtsfähig ist.
Konkret geht es um die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch Bert Enzmann erstellt worden sein sollen und die offensichtlich durch einen Ident-Code im Internet nachverfolgbar gemacht wurden.
Nach einigen Ausführungen darüber, dass allgemeine Geschäftsbedingungen unter Umständen dem Urheberrechtsschutz unterliegen können, macht Herr Bert Enzmann in der Abmahnung Auskunfts- und Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz geltend. Die Höhe des Schadensersatzes wird mit 1200 € beziffert. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung des Schadensersatzes den Abgemahnten noch nicht berechtigt, die AGB weiter zu nutzen.
Nach Hinweisen über die Strafbarkeit der unerlaubten Verwendung urheberrechtlich geschützte Werke bietet die Kanzlei Frauenheim-Enzmann an, einen rabattierter Lizenzvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren nebst Aktualisierungen in dieser Zeit in unter Abgeltung aller anderen angeforderten Erklärungen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 1000 € anzunehmen.
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05.10.2012