Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
26.09.2012

Abmahnung Bernd Hummel Holding GmbH Flip Flop

Wer kennt sie nicht, die Flip Flop´s. Nun liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Bernd Hummel Holding GmbH vor. Mit dieser Abmahnung lässt die Bernd Hummel Holding GmbH die angebliche Markenverwechslung beim Vertrieb von Schuhen in Bezug auf die Marke „Flip Flop“ (Registernummer: 39745377) beanstanden.

Firma Bernd Hummel Holding GmbH fordert mit der Abmahnung auf, im geschäftlichen Verkehr das Kennzeichen "flip-flop" in dieser oder einer vergleichbaren Schreibweise (z.B. Flip Flop) im Zusammenhang mit der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Schuhwaren zu benutzen

Bereits in der Vergangenheit haben wir unseren Mandanten dazu angeraten, derartige Schuhe, als zum Beispiel als Zehentrenner zu bezeichnen. Offensichtlich ist jedoch vielen Händlern nicht bewusst, dass es sich bei der Bezeichnung „Flip Flop“ um eine Marke der Firma Bernd Hummel Holding GmbH handelt.

In jedem Fall raten wir dringend davon ab, mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne vorherige Rücksprache mit einem im Markenrecht versierten Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Dies auch aufgrund der Tatsache, dass durch diese Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der der Firma Bernd Hummel Holding GmbH eingegangen wird, der zumindest die nächsten 30 Jahre seine Gültigkeit hat.