Die Firma Berlin Media Art e.K. lässt urheberrechtliche Abmahnungen an dem Werk „Nikis erster Porno“ durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk aussprechen.
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg und Schenk, Hamburg, wird erklärt, dass die Firma Berlin Media Art e.K. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film
„Nikis erster Porno“
habe.
Wegen des angeblich widerrechtlichen Download bzw. Uploads des vorgenannten Filmwerkes über sog. Filesharing - Tauschbörsen im Internet (bspw. eDonkey, eMule, Kazaa, Bearshare, BitTorent, etc.) macht die Firma Berlin Media Art e.K. im Wege der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend und lässt dazu auffordern, die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ferner sieht die durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.001 EUR vor.
Zur Abgeltung aller Ersatzansprüche wird ein Vergleichsbetrag von 1.298 EUR genannt um die Angelegenheit „auf sich beruhen“ zu lassen.
Wir können jedenfalls in diesem Fall nicht empfehlen, die dem Abmahnschreiben beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Ebenso wenig können wir empfehlen, die Forderung der Gegenseite ungeprüft zu erfüllen. Wir raten weiter auch davon ab, derartige Abmahnungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.
Artikel
28.09.2012