Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.09.2012

Abmahnung Baustoffe Twenty-four seven e.K. Jens Wagner

Uns liegt wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K., vertreten durch den Inhaber Jens Wagner, Ludwigstr. 3, 35075 Gladenbach, handelnd unter baustoffe24-7.de bzw. bei eBay unter baustoffe_24-7 bzw. baustoffe-24-7, vor.

Die anwaltlich nicht vertretene Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. Inh. Jens Wagner macht in ihrer Abmahnung in eigenem Namen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber einem eBay-Anbieter von Algen- und Moosentfernern sowie von Reinigungsmitteln geltend. Grund der Abmahnung sei eine angeblich fehlende ordnungsgemäße Grundpreisangabe gemäß § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV).

In der durch Jens Wagner unterzeichneten Abmahnung weist die Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. zunächst darauf hin, dass zwischen ihr und dem Empfänger ihrer Abmahnung eine konkrete Wettbewerbssituation bestünde. Unter Bezugnahme auf ein eBay-Angebot wird dem Empfänger der Abmahnung sodann vorgeworfen, dass es dort an einer ordnungsgemäßen Grundpreisangabe fehle, diese Form der Produktdarstellung verstoße gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

Jens Wagner wiederholt sodann den Gesetzestext zur Grundpreisangabe und belehrt den Empfänger der Abmahnung anschließend dahingehend, dass er dazu verpflichtet sei, neben dem Endpreis auch den Preis für 1 Kilo bzw. Liter der angebotenen Ware anzugeben. Indem dies nicht geschehe, komme der Empfänger der Abmahnung der gesetzlichen Verpflichtung aus der Preisangabenverordnung nicht ausreichend nach. Durch dieses Fehlverhalten, so Jens Wagner in der Abmahnung weiter, setze sich der Empfänger der Abmahnung über gesetzliche Vorschriften hinweg und verschaffe sich einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil vor wettbewerbsgemäß werbenden Mitbewerbern, wie der Firma Baustoffe Twenty-four seven e. K..

Jens Wagner resümiert anschließend, dass der Empfänger seiner Abmahnung aufgrund des Wettbewerbsverstoßes gemäß § 8 UWG zur Unterlassung der unzulässigen geschäftlichen Handlung verpflichtet sei und fordert den Empfänger der Abmahnung daher dazu auf, die unzureichende Preisangabe mit sofortiger Wirkung einzustellen und sie in Zukunft nicht wiederholen.

Weiter soll sich der Empfänger der Abmahnung der Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. zur Unterlassung verpflichten und diese Verpflichtung durch das Versprechen einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Wiederholung absichern. Jens Wagner weist insoweit „rein vorsorglich“ darauf hin, dass die Wiederholungsgefahr nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann als ausgeräumt gilt, wenn die Unterlassung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe in angemessener Höhe bewährt ist.

Der Empfänger der Abmahnung wird sodann unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da die Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. Inh. Jens Wagner selbst dazu in der Lage sei, den vorliegenden Wettbewerbsverstoß abzumahnen, habe sie im Interesse des Empfängers der Abmahnung auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts verzichtet – durch diese Abmahnung entstünden dem Empfänger der Abmahnung daher keine Kosten, sofern er die beigefügte Unterlassungserklärung fristgerecht unterzeichnet.

Allerdings weist Jens Wagner in seiner Abmahnung ebenso darauf hin, dass der Empfänger der Abmahnung aufgrund dieses Entgegenkommens nicht der irrigen Annahme erliegen solle, dass es die Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. Inh. Jens Wagner mit der Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht wirklich ernst meine. Für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs behält sich die Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. Inh. Jens Wagner nämlich ausdrücklich vor, die Angelegenheit ohne weitere Vorankündigung ihrem Rechtsanwalt zu übergeben und diesen mit der Einleitung gerichtlicher Schritte (Antrag auf eine einstweilige Verfügung) gegen den Empfänger der Abmahnung zu beauftragen.

Der Abmahnung liegt sodann noch eine offensichtlich durch Jens Wagner vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung bei, nach der sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber der Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. Inh. Jens Wagner zur Unterlassung sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verpflichten soll.

Wir können in dem uns vorliegenden Fall nicht empfehlen, die der Abmahnung der Firma Baustoffe Twenty-four seven e.K. Inh. Jens Wagner beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben.

Die Gefahren und Kostenfolgen künftiger Verstöße sind in einem solchen Fall so gravierend bis existenzvernichtend, als dass dies dem Zufall überlassen werden sollte.

Durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt können Sie die erheblichen Risiken, die mit einer solchen Abmahnung und strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, von vornherein vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.