Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der BLOM Deutschland GmbH, Oskar-Frech-Straße 15, 73614 Schorndorf durch die Kanzlei Meissner & Meissner vor. Die Rechtsanwälte Meissner & Meissner sind uns bereits aus anderen urheberrechtlichen Abmahnungen für die Firma EURO Cities bekannt.
Mit der Abmahnung lässt die Firma BLOM Deutschland GmbH die angeblich unerlaubte Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder (insbesondere Luftbilder) beanstanden. In der Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner wird hierzu ausgeführt, dass die Firma BLOM Deutschland GmbH als Tochtergesellschaft der BLOM ASA über die entsprechenden Rechte verfügen würde.
Sodann wird seitens der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der BLOM Deutschland GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eingefordert. Ein entsprechendes Muster einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung der Firma BLOM Deutschland GmbH bereits bei.
Weiter fordert die Firma BLOM Deutschland GmbH durch die Kanzlei die ihr entstandenen Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6000,00 € ein.
Ebenso wird ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 650 € geltend gemacht. Wie sich dieser Betrag in Höhe von 650 € im Einzelnen zusammensetzt, wird nicht weiter dargelegt.
Ebenfalls sollen die Kosten für die Dokumentation des streitgegenständlichen Verstoßes in Höhe von 95 € zum Ausgleich gebracht werden. Auch hier ist nicht ersichtlich, für welche Arbeiten dieser Betrag in Höhe von 95 € geltend gemacht wird.
Die Abmahnungen der Firma BLOM Deutschland GmbH durch die Kanzlei Meissner & Meissner bieten unserer Ansicht nach einige Angriffspunkte. In jedem Fall sollte die der Abmahnung der Firma BLOM Deutschland GmbH beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift gebracht werden. Dies angesichts der Tatsache, dass durch eine solche Unterlassungserklärung ein Vertrag zu Stande kommen kann, der sodann ein lebenslang wirksam ist. Auch ist die der Abmahnung der Firma BLOM Deutschland GmbH beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unserer Meinung nach deutlich zu weit gefasst.
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26.11.2012