Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.06.2015

Abmahnung Avanto GmbH

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Avanto GmbH, Feldstraße 22-24, 46149 Oberhausen, vorgelegt. Die Avanto GmbH wird hierbei durch die Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer vertreten und ist uns im Zusammenhang mit Abmahnungen wohl bekannt.Mit der uns vorliegenden Abmahnung lässt die Avanto GmbH die Bezeichnung einer Handyschutzhülle mit „Ledertasche“ beanstanden, obwohl die Handytasche tatsächlich aus Kunstleder bestehen würde.Hierdurch würde der unrichtige Eindruck erweckt, die Schutzhülle sei aus echtem Leder gearbeitet. Diese unrichtige Information über ein wesentliches Produktmerkmal der angebotenen Handyhülle würde im oberen Bereich des Angebots mit der Schaltfläche für die Durchführung des Kaufs auch nicht richtig...